AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb der ProTicket - Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber (Endkunde) die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der ProTicket GmbH & Co. KG.

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

Die ProTicket GmbH & Co. KG (nachfolgend ProTicket genannt) ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. ProTicket vertreibt die Tickets auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters als Vermittler oder als Dienstleistungskommissionär. ProTicket übernimmt keinerlei Haftung im Fall einer Insolvenz des Veranstalters. Ist ProTicket im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen, werden die Tickets im Eigenhandel vertrieben. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde ProTicket mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

 

Vertragsabschluss

Es werden bei der Buchung die besten zur Verfügung stehenden Plätze pro Reihe in der ausgewählten Kategorie von ProTicket angezeigt. Aus diesen Vorschlägen kann der Kartenbesteller sich die für ihn in Frage kommenden Karten auswählen. Sollten mehrere Karten bestellt werden, so werden möglichst zusammenhängende (nebeneinander liegende) Plätze gebucht. Sollte der Kartenbesteller die von ihm gewünschten Plätze nicht angeboten bekommen, wendet er sich an die ProTicket-Hotline 0231-9172290.

Beim Erwerb von Eintrittskarten über das Internet oder Buchung durch einen Call-Center Mitarbeiter, geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kartenbesteller aus, sobald er, bzw. das Call-Center, das Feld „kostenpflichtig bestellen“ im Buchungsabschluss angeklickt hat. Mit Zuteilung der Auftragsnummer nimmt ProTicket das Vertragsangebot des Kartenbestellers an. Für den Internetnutzer besteht die Möglichkeit, sich seine durch das ProTicket-System generierte Reservierungsbestätigung und Rechnung selbst auf dem eigenen PC auszudrucken. Ebenfalls werden diese Daten per E-Mail zugesandt. Für telefonische Bestellungen über die Hotline senden wir dem Besteller die entsprechende Reservierungsbestätigung mit beiliegender Rechnung per E-Mail oder per Post zu.

Pro Bestellung ist der Kartenkauf über das Internet auf die Anzahl von zehn Karten beschränkt. Sollte der Kartenbesteller mehr als zehn Karten benötigen, wendet er sich an die ProTicket-Hotline 0231-9172290. Je Bestellung (Gesamtauftrag) wird einmalig eine Auftragsgebühr in Höhe von 3,70 € und eine Versandkostenpauschale in Höhe von 1,30 € erhoben.

 

Ticketzustellung, Ticketverlust

Eintrittskarten werden nach Zahlungseingang dem Kartenbesteller bis drei Tage vor der gebuchten Veranstaltung per Post zugesendet. Bei späterem Zahlungseingang werden die Karten an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt.

Sollten Eintrittskarten den Empfänger nicht erreichen oder beim Empfänger verloren gehen, wendet sich der Kartenbesteller unverzüglich schriftlich an ProTicket per E-Mail an info@proticket.de oder per Post an ProTicket GmbH & Co. KG, Höfkerstr. 22, 44149 Dortmund.

ProTicket wird sich im Einzelfall ggf. nach Rücksprache mit dem Veranstalter, ggf. gegen eine Bearbeitungspauschale um Ersatzkarten bemühen.

Bei Aushändigung der Karten an der Abendkasse ist der Erwerber bzw. Inhaber verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse vorzuzeigen.

Bei verlorengegangener Karte muss sich der Abholer wenn er nicht Kartenkäufer ist, als berechtigter Inhaber durch eine Vollmacht legitimieren.

Reservierte und noch nicht bezahlte Karten, die zur Abholung und Bezahlung an der Abendkasse hinterlegt sind, sollten bis dreißig Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeholt und bezahlt werden. Danach behält sich der Veranstalter das Recht vor, die verbindlich reservierte jedoch unbezahlte Eintrittskarte an andere Interessenten weiter zu verkaufen. Dies entbindet den Kartenbesteller nicht von der Pflicht zur Bezahlung seiner verbindlichen Reservierung bei Nichtabholung und erfolglosem Versuch des Weiterverkaufs durch den Veranstalter.

Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz, um andere Besucher nicht zu stören. Nach Ermessen des Ordnerdienstes darf sich der Karteninhaber evtl. auf einen zugewiesenen Ersatzplatz begeben.

 

Widerruf, Rückabwicklung

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).

Das bedeutet, dass für Eintrittskartenbestellungen und -lieferungen für angebotene Veranstaltungen mit festem Termin kein Widerrufsrecht besteht. Jede Bestellung und jeder Kauf von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ in den Onlineshops von ProTicket und nach Bestellaufgabe im ProTicket-Callcenter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Eintrittskarten sind grundsätzlich bei ordnungsgemäßer Durchführung der gebuchten Veranstaltung von Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen. Wird eine Veranstaltung vom Veranstalter nach Eröffnung des Eintrittskartenverkaufs abgesagt oder verlegt, so ist der Veranstalter bzw. die Vorverkaufsstelle des Veranstalters zur Rücknahme der auf Rechnung des Veranstalters verkauften Eintrittskarten und zur Erstattung des vollen Kartenpreises an den Kunden verpflichtet.

Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall jedoch ein Wahlrecht zum Ausüben des Rücktrittsrechts und Rückgabe der Karte bis zum Tag vor dem neu angesetzten Veranstaltungstermin.

Eintrittskarten werden jedoch dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Falle bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karte erworben wurde. Über das Internet bei ProTicket erworbene Karten werden inklusive einer Bankverbindung / IBAN zur Rückerstattung an den Käufer vom Käufer per Post an folgende Adresse zurückgesandt:
ProTicket GmbH & Co. KG, Höfkerstr. 22, 44149 Dortmund.

 

Allgemeine Veranstaltungsordnung

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.

Die Veranstalter übernehmen Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer und überhöhter Lautstärke bei Veranstaltungen entstehen können. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm unwesentlich zu ändern, indem auch Umbesetzungen oder alternierende Besetzungen im Programm möglich sind.

Der Eintrittskartenerwerber bzw. Eintrittskarteninhaber willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, dass im Rahmen der Bühnenveranstaltung Bild- und Tonaufnahmen von Seiten des Veranstalters von der Vorstellung erstellt werden können und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Eventuelle Sichtbehinderungen durch Kameras werden entschädigt. Er genehmigt ebenso, diese Aufnahmen zeitlich und räumlich beschränkt über einen Sender auszustrahlen oder ausstrahlen zu lassen.

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten, wobei der Veranstalter grundsätzlich das Hausrecht gegenüber dem Publikum ausübt. Das Betreten des Bühnenbereichs und Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Spielstätte / Kontrollzone ihre Gültigkeit.

 

Haftungsausschluss

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Gute Unterhaltung wünscht Ihnen Ihr ProTicket GmbH & Co. KG Team!

 

Stand: Juni 2018