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ProTicket News: Zweiter Gerichtsprozess gegen PayPal

PayPal wegen Verstoß gegen europäisches Recht wieder vor Gericht

Im Rechtsstreit gegen den Online-Zahlungsdienstleister PayPal geht es für das Dortmunder Ticketunternehmen ProTicket in die nächste Runde. Am Dienstag, den 24.05.2016 um 14:00 Uhr wird es einen weiteres Urteilsverfahren aufgrund der zweiten widerrechtlichen Sperrung und dem damit vorsätzlichen Verstoß gegen das Urteils vom 15.01.2016, vor dem Landgericht Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 220, Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund, geben. Die Urteilsbegründung ist hier nachzulesen. Mit einem ersten Gerichtsurteil konnte ProTicket eine einstweilige Verfügung gegen die Kontosperrung durch PayPal erwirken. Ende Februar 2016 wurde erneut, trotz einstweiliger Verfügung, das Konto aufgrund der Veranstaltung "Noche de cuban son" gesperrt. Deshalb wurde eine weitere einstweilige Verfügung am 02.03.2016 beantragt. Zurzeit ist daher eine Zahlung per PayPal bei ProTicket nicht möglich.

Bereits Ende 2015 sperrte PayPal das Konto von ProTicket, da der Ticketanbieter Eintrittskarten für Veranstaltungen kubanischer Art verkauft und dies gegen US-amerikanische Sanktionsgesetze verstoße. Eine Sperrung des E-Geld-Kontos durch PayPal ist nach ZAG §2 Abs. 2 nicht zulässig.
Dieses Verhalten des US-amerikanischen Online-Zahlungsanbieters verstößt gegen die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen. Die Bundesregierung urteilte über die Anwendung der US-amerikanischen Blockadegesetze gegen Kuba in der Europäischen Union: Die Anwendung US-amerikanischer Blockadegesetze in Deutschland sei nicht nur rechtswidrig und verletze geltende Handelsprinzipien, zudem gefährde sie auch die Existenz hiesiger Gewerbetreibender und benachteilige Konsumenten (Detaillierte Ausarbeitung des Deutschen Bundestages, Drucksache 18/8043). 


ProTicket ist in dieser Sache kein Einzelfall. PayPal ging bereits gegen zahlreiche deutsche Händler, die z. B. kubanische Produkte vertreiben, vor. In Abgrenzung zu diesen vertreibt ProTicket dabei keinerlei kubanische Produkte. Das Hauptgeschäftsfeld besteht im Vertrieb von Eintrittskarten, die laut §807 BGB als kleine Inhaberpapiere gelten. Der Inhaber dieses Wertpapieres geht einen Werkvertrag mit mietrechtlichem Einschlag ein, der ihn zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt. 

Marktbeherrschende Stellung von PayPal für digitale Zahlungen 

Durch die marktbeherrschende Stellung für digitale Zahlungen, die PayPal einnimmt, ist es als Händler unumgänglich den Online-Zahlungsdienstleister zu nutzen, um im Wettbewerb mit anderen Anbietern Kunden den sehr bekannten und sehr beliebten Service beim Bezahlvorgang gewährleisten zu können. PayPal selbst beschreibt sich dabei als Marktführer:
"Seit 1998 steht PayPal an der Spitze der Revolution des digitalen Bezahlens", so PayPal. Neben anderen eWallet-Zahlungsdiensten, wie Amazon Payments, Paydirekt, Skrill und ClickAndBuy nimmt das US-Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung in diesem speziellen Marktsegment ein. Mit dem sogenannten "Käuferschutz" gibt es in Deutschland lediglich zwei Anbieter: Paydirekt und PayPal. Damit steht PayPal unserer Meinung nach unter Kontrahierungszwang nach §§ 18,19,20 GWB. Weitere Stellungnahmen und veröffentlichte Zahlen unterstreichen die marktbeherrschende Stellung. Innerhalb der relevanten Online-Zahlungsdienstleister erzielt nach jüngstem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages das US-Unternehmen einen relativen Marktanteil von 80 %.

Einundachtzig der Hundert umsatzstärksten deutschen Onlineshops bieten ihren Kunden die Zahlung per PayPal an. Diese marktbeherrschende Stellung wird von PayPal in der Gegendarstellung vom 12.01.2016 heruntergespielt, um eine Kündigung des Vertrags zwischen ProTicket und PayPal zu rechtfertigen. Dennoch heißt es auf der Webseite von PayPal: "Akzeptieren Sie die beliebtesten Zahlungsmethoden und steigern Sie Ihren Umsatz." PayPal reizt Händler mit vielen Vorteilen zur Steigerung der Conversion Rate: "bis zu 23,1% mehr Umsatz", "weniger Kaufabbrüche", "globaler Erfolg". Weiter heißt es auf dem Internetauftritt von PayPal: "Verkaufen auch Sie international und nutzen Sie dieses Potential", "Bequem für Ihre Kunden - Mit PayPal zahlen Ihre Kunden schnell, einfach und gebührenfrei – und mit einer der vier beliebtesten Zahlarten. Die Rate an Kaufabbrüchen sinkt. Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal? Lassen Sie Ihren Kunden die Wahl, wie sie bezahlen wollen – und erreichen Sie damit mehr Kunden" und mehr Sicherheit - "Wir setzen Standards für sichere Zahlungen – mit dem Verkäuferschutz sind Sie vor bestimmten Zahlungsausfällen geschützt" (PayPal Promo; PayPal Merchant; PayPal Home).


Laut handelskraft.de gibt es in Deutschland bereits 46 Millionen Smartphone-Nutzer. Das Einkaufen über mobile Endgeräte wird daher immer populärer. Ganze 74 % der mobilen Einkäufer bevorzugen die Zahlung per PayPal. 
"Aufgrund der Marktmacht von PayPal und der daraus resultierenden marktbeherrschenden Stellung als Online Zahlverfahren schließt ClickandBuy der Telekom zum Mai 2016. Weiterhin hat der Anbiter Yapital der Versandhauskette Otto ebenfalls seine Dienstleistungen aufgrund der Marktmacht von PayPal eingestellt" (Heise Online).

Des Weiteren  enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal zahlreiche Klauseln, die nicht dem BGB entsprechen und damit sowohl gegen §307 BGB verstoßen, als auch ungültig sind. Die Verbraucherzentrale klagt gegen PayPal wegen unzulässigen AGBs.  

Deshalb können wir momentan unseren Bestellern nicht die beliebte Zahlungsart PayPal anbieten.

Hier geht es zu den veröffentlichten Artikeln zu diesem Thema:

"Durchsetzung der US-Blockade gegen Kuba im Rechtsraum der Europäischen Union und die Rolle US-amerikanischer Onlinedienstleister" - Deutsche Bundesregierung, Drucksache 18/8010

"Landgericht Dortmund verurteilt PayPal wegen Kuba-Blockade" - WDR

"Völkerrechtswidrige Kuba-Blockade: Paypal behindert Zahlungsverkehr von Cuba Hilfe Dortmund" - Lokalkompass

"Her mit den kubanischen Zigarren" - Süddeutsche Zeitung

"PayPal wegen Durchsetzung der US-Blockade gegen Kuba in Deutschland verurteilt" - Amerika 21

"Kuba-Blockade auch in Deutschland" - Die Tageszeitung Junge Welt

"Rossmann wehrt sich gegen Paypal" - Neue Osnabrücker Zeitung

"Rossmann beugt sich nicht dem Druck von PayPal" - Netzwerk Cuba

"Gericht in Dortmund verurteilt PayPal wegen Durchsetzung der US-Blockade gegen Kuba in Deutschland" - RT Deutsch 

"Paypal wegen Kuba-Blockade in Deutschland verurteilt" - Golem

"Kuba-Sanktionen: LG Dortmund verurteilt Paypal wegen Kontensperrung" -  Onlinehändler-News 

"Rechtsstreit  gegen PayPal erfolgreich abgeschlossen" -  Verbraucherzentrale Bundesverband

Kontakte für betroffene Händler und Shopanbieter:

beauftragte Kanzlei:
Rechtanwälte Grau & Eberl
Hauptstr. 17-19
82223 München-Eichenau
Telefon: +49-(0) 81 41 - 709 98
Telefax: +49-(0) 81 41 - 808 92
http://www.grau-eberl.de/
info@grau-eberl.de

Sammelstelle für Probleme mit PayPal:
Auswärtiges Amt
Roland Westebbe
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 17 3368
Fax: +49 (0)30 18 17 53368
E-Mail: 400-1@auswaertiges-amt.de
http://www.auswaertiges-amt.de/